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Sonntag, 05. Februar 2012
 
 
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 Qualitätssicherung Ja! - Und bitte konsequent!.

Auf Ausstellungen, Messen und besonders bei Fachtagungen, wird immer wieder intensiv über Qualitätssicherung für den Bereich der Sanierung von Entwässerungsleitungen gesprochen. Alle am Bau Beteiligten sind sich darüber einig, dass Qualitätssicherung heute ein fester Bestandteil der Kanalsanierung geworden ist. Ihre Notwendigkeit ist aber nur scheinbar unbestritten.
In der Praxis ist nämlich nur zu häufig festzustellen, dass die so vehement geforderte Qualitätssicherung teilweise schon bei der Planung unberücksichtigt bleibt.
Unter Qualitätssicherung, Qualitätsmanagement ist  ein umfassender Prozess zu verstehen, der sich von der Untersuchung, der Bestandsaufnahme, über das Instandsetzungskonzept, über die Ausschreibung bis hin zur Ausführung der Arbeit aufbauend vollzieht.
Qualitätssicherung beginnt nicht erst auf der Baustelle, ist somit nicht nur eine Leistung, die der Unternehmer zu erbringen hat. Der ausführende Unternehmer hat den vorlaufenden Qualitätssicherungsprozess zu vollenden.
Neben den vielfältigen Bemühungen aller am Bau Beteiligten sind immer wieder Stimmen zu hören, die sich eindeutig und klar gegen jegliche Qualitätssicherung richten. Gern werden sie von denjenigen gehört, die sowieso nur den Preis als Maß aller Dinge ansehen.


 
Dagegen ist grundsätzlich dann nichts einzuwenden, wenn man als den richtigen Preis den Preis definiert, der sämtliche Einflüsse und letztlich alle Risiken abdeckt.
Gemeint sind z. B. Risiken für den Betreiber in der Form, dass Materialien oder Lösungen sich erst nach Jahren als falsch ausgewählt herausstellen. Wenn zwar eine optimale Qualitätssicherung auf der Baustelle durchgeführt wird, aber bereits in der Planungsphase schon das ungeeignete Sanierungsverfahren oder das falsche Material ausgewählt wurde, kann auf der Baustelle auch durch noch so intensive Qualitätssicherung ein langfristiges positives Ergebnis nicht mehr erreicht werden. Der richtige Preis muss demnach auf seinen Inhalt, auf seine Kalkulationsstufen von der Untersuchung bis zur Ausführung hinterfragt werden.
 
Viele in der Praxis eingesetzte Baustoffe sind nicht durch eine Norm, weder eine europäische noch eine deutsche Norm beschrieben.
In Ermangelung dieser Normen sind in grundlegenden Teilen von der GSTT, dem RSV, VSB und der DWA entsprechende Vorschriften mit Leitliniencharakter für die Kanalsanierung erarbeitet worden. Sie sind für all diejenigen konzipiert, bei denen Qualität höchste Priorität hat, für die Entscheidungsträger, die einen Kanal nur als einmalige Aufgabe sanieren möchten, und all die Betreiber, die auf den Preis schauen, bzw. schauen müssen, und ein im obigen Sinne preisgerechtes, aber nicht billiges Verfahren eingesetzt wissen möchten  

 
Es ist ihr grundlegendes Anliegen, dass sich die Qualität, das Qualitätsmanagement über den gesamten Sanierungsbereich, von Planung bis zur Ausführung, erstreckt.
 
Insofern ist ein Planer  sehr wohl gut beraten, wenn er Sanierungsverfahren und Baustoffe vorschlägt, die hinsichtlich der Qualität abgesichert sind. Es war noch nie und es wird auch in Zukunft nicht so sein, dass man für ein Kanalsanierungsverfahren Sand und Zement ohne spezifische Rezeptur zusammenmischt und dann  einen Mörtel erhält, der in der Kanalsanierung, in welchem Bereich auch immer, dem heutigen  Qualitätsansprüchen auch nur annähernd nahe kommt.
Es wird häufig vergessen, dass es ein Versäumnis unserer Altvorderen ist, dass uns heute so viele Sanierungsfälle beschert. Im Bauboom war das Qualitätsmanagement häufig hintangestellt. Scherzhaft wird überliefert, dass die Qualität eines Mörtels mit dem Mischungsverhältnis 1:1 beschrieben wurde. Nämlich eine Schüppe Zement und 1 LKW Sand.
Verantwortungsbewusste Ingenieure bei Städten, Grundlagenarbeit bei Ingenieurbüros und Auftragnehmern, aber auch innovative Anbieter von Produkten haben  bewirkt, dass es heute Produkte gibt, die auf ihre fallbezogenen Tauglichkeit untersucht worden sind. Sie wurden in unabhängigen Prüflaboratorien testiert, oder erhielten  in Ermangelung einer Norm eine DIBT Zulassung.
Wenn nun unter diesen Voraussetzungen Planer und/oder der Ausschreibende, Auftraggeber oder auch der Auftragnehmer statt eines Qualitiätsmörtels mit DIBT Zulassung einen Mörtel einsetzen, der keiner Überwachung geschweige denn einer Fremdüberwachung unterliegt, sind ggf. kostspielige Spätschäden vorprogrammiert.
 

 
Qualitätssicherung, Qualitätsmanagement gibt es allerdings nicht zum Nulltarif, nicht beim Kanalneubau und noch weniger bei der Kanalsanierung. Der starke Preisverfall in den letzten Jahren ist ein deutliches Zeichen für einen nachlässigen Umgang mit Qualitätsanforderungen und Qualitätssicherung.
Dort und nur dort wo Qualitätssicherung auf dem Papier steht, aber in der Praxis des Preises wegen nicht, oder nur inkonsequent eingefordert wird, verfallen die Preise.
Die Stadt Witten, die seit nunmehr fast 25 Jahren Kanalsanierung betreibt, stellte vor einiger Zeit fest, dass die Preise  für Schlauchlining immer weiter  steigen.
Das war zunächst in Kenntnis anderer Ausschreibungsergebnisse in anderen Bereichen überraschend. Auf neutrale Nachfrage bei  einer namhaften Schlauchliningfirma wurde der Grund schnell klar. In Witten wird sehr konsequent Qualität eingefordert und überwacht. Jeder Fehler führt zu z.T. kostenintensiver Nacharbeit für den Auftragnehmer. Das merkten die Anbieter sehr schnell bei der Leistungsabnahme, und führte letztendlich dazu, dass die Anbieter die qualitativen Anforderungen der Ausschreibung bei der Kalkulation berücksichtigten und in ihre Preise einarbeiteten. Der Markt funktionierte, die Preise waren auskömmlich und die Stadtentwässerung erhielt die Leistung, die sie mit Recht bestellt hatten.
 
Nur dort wo Qualität in der Ausschreibung gefordert wird ohne besonders präzisiert  bzw. bei der Abnahme überprüft zu werden, nur dort wird betrogen, gepfuscht, entsteht Preisdumping. Der nächste Sanierungsfall für die Zukunft  ist die Folge. Das führt letztlich mittel und langfristig zu bisher viel zu wenig diskutierten Schäden der Volkswirtschaft. Denn unsere Branche arbeitet im öffentlichen, bzw. durch Gebühren und Abgaben finanzierten Bereich
 
Heute können wir teilweise auf 25 Jahre Erfahrung zurück blicken. Es sollte  doch für alle Entscheidungsträger, Planer und Ausführende eine Verpflichtung sein von Mörtel- und Verfahrensanbietern  solche Referenzen einzufordern, die eine Qualitätsarbeit nachweisen.
Heute gibt es also die Erfahrungen. Sie müssen genutzt werden! Fehler oder Nachlässigkeiten in der Vergangenheit sollten sich aus volkswirtschaftlichen Gründen nicht fortsetzen.
 
Ihr Rainer Hermes 
 
 
 


 

 
 
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